Abschaffung von "Ein-Euro-Jobs"
Wiesbaden ist Optionskommune und hat die Verantwortung für die Leistungsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch selbst übernommen und unterliegt damit nicht den Dienstanweisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Es ist im Sozialgesetzbuch keine Verpflichtung zur Beschäftigung von Leistungsberechtigten in so genannten Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung) festgehalten. Die Kommune Aurich hat bereits bei Einführung der so genannten Hartz-Gesetze einen Verzicht auf Ein-Euro-Jobs beschlossen.
Im Vergleich Regelsatz+Kosten der Unterkunft+Mehraufwandsentschädigung zahlt der Staat im Endeffekt etwas gleich wieviel wie ein regulärer Arbeitsplatz
Vorschlag: Streichung aller Arbeitsgelegenheiten, stattdessen zur Verfügungstellung von regulären Stellen im öffentlichen Dienst.