+2

Abschaffung von "Ein-Euro-Jobs"


Wiesbaden ist Optionskommune und hat die Verantwortung für die Leistungsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch selbst übernommen und unterliegt damit nicht den Dienstanweisungen der Bundesagentur für Arbeit.

Es ist im Sozialgesetzbuch keine Verpflichtung zur Beschäftigung von Leistungsberechtigten in so genannten Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung) festgehalten. Die Kommune Aurich hat bereits bei Einführung der so genannten Hartz-Gesetze einen Verzicht auf Ein-Euro-Jobs beschlossen.

Im Vergleich Regelsatz+Kosten der Unterkunft+Mehraufwandsentschädigung zahlt der Staat im Endeffekt etwas gleich wieviel wie ein regulärer Arbeitsplatz

Vorschlag: Streichung aller Arbeitsgelegenheiten, stattdessen zur Verfügungstellung von regulären Stellen im öffentlichen Dienst.


Diskussionen

Bisher wurden keine Argumente hinzugefügt.
  1. Sie können einen Vorschlag unterstützen oder ablehnen.

  2. Und ihn in Ihre Beobachtungsliste aufnehmen.

  3. Informationen über den Vorschlag einsehen...

  4. ...Schlagworte für diesen Vorschlag hinzufügen...

  5. ...oder den Vorschlag mit anderen per Facebook, Google+ oder Twitter teilen.

  6. Kommentare können Sie nicht nur bewerten...

  7. ...sondern auch dazu verfasste Antworten einsehen...

  8. ...selbst eine Antwort zu einem Argument schreiben...

  9. ... und neue Argumente einbringen.

  10. Oder aktiv den Vorschlag mitgestalten und Alternativen einbringen.